Prävention statt Panik – professioneller Brandschutz für Ihr Unternehmen.

Betreuung als externer Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten (BSB) sind vielfältig und dienen dem vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz in einem Unternehmen oder einer Einrichtung. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Unternehmensleitung darin, Brandgefahren zu erkennen, zu minimieren und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehört

1. Beratung der Unternehmensleitung

  • Beratung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes
  • Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher, behördlicher und versicherungstechnischer Vorschriften
  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Veränderungen (z. B. Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen)

2. Kontrolle und Überwachung

  • Regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes zur Erkennung von Brandgefahren
  • Überprüfung der Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen und Brandmeldeanlagen
  • Kontrolle der Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen
  • Überwachung der Brandschutzordnung (Teil A–C)

3. Planung und Organisation

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei Alarm- und Evakuierungsplänen
  • Organisation und Dokumentation von Brandschutzübungen
  • Abstimmung mit Feuerwehr, Behörden und Versicherungen

4. Schulung und Unterweisung

  • Durchführung oder Organisation von Brandschutzunterweisungen für Beschäftigte
  • Ausbildung und Betreuung der Brandschutzhelfer
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden für brandvermeidendes Verhalten

5. Dokumentation

  • Führen eines Brandschutzverzeichnisses und einer Dokumentation über Prüfungen, Unterweisungen und Begehungen
  • Berichtswesen an die Unternehmensleitung

6. Zusammenarbeit und Koordination

  • Ansprechpartner für Feuerwehr, Aufsichtsbehörden, Versicherungen
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften, Gefahrstoffbeauftragten und Arbeitsschutzbeauftragten

7. Mitwirkung im Notfallmanagement

  • Unterstützung bei der Brandbekämpfung und Evakuierung im Ernstfall
  • Nachbereitung und Analyse von Bränden oder Beinahe-Ereignissen

Rechtsgrundlagen / Richtlinien

Die Aufgaben sind u. a. definiert in:

  • DGUV Information 205-003 („Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände)
  • Landesbauordnungen und Brandschutzkonzepte

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