Prüfung von Arbeitsmitteln
Wir übernehmen die Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt Prüfungen von Arbeitsmitteln vor, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen sowie Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und Instandsetzungen sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfällen. Die Prüfung muss von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden und die Fristen sind anhand von Gefährdungsbeurteilung, Betriebserfahrungen und Herstellerangaben festzulegen.
DIN VDE 0100-600
DIN VDE 0105-100
Elektrische Anlagen
Erst- und Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen gem. DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100
DIN VDE 0701
DIN VDE 0702
Elektrische Geräte
Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte gem. DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702
DGUV-Regel 109-017
Lastaufnahmemittel
Lastaufnahmemittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person geprüft werden.
DIN EN 15635, DGUV-I 208-016
Regale und Leitern
Regale und Lagereinrichtungen sowie Leitern und Tritte sind vor der ersten Inbetriebnahme und dann mindestens jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen.